Kosten für die Betreuung des Kindes absetzten

So funktioniert´s



Für die Au-pair Kosten kommen zwei Arten der Steuervergünstigung in Betracht:
Die Kinderbetreuungskosten und die haushaltsnahen Dienstleistungen.
Da Au-pairs auch kleine Aufgaben im Haushalt erledigen, geht der Staat von einem Verhältnis von 50:50 aus. Sollten Sie jedoch geltend machen wollen, dass das Au-pair deutlich mehr Aufgaben in der Kinderbetreuung erledigt, sollten Sie dies im Vertag festhalten. Allerdings akzeptiert das Finanzamt nur einen Anteil von bis zu 80 Prozent für die Kinderbetreuung. z.B 80% Kinderbetreuung, 20% leichte Haushaltstätigkeiten.

Auch können Sie Kost und Logi absetzten. So können Sie 2022 bei einem bzw. einer volljährigen Arbeitnehmer/ Arbeitgeber, pro Monat mit 204,85 Euro für die freie Unterkunft in Ihrem Haushalt rechnen.

Damit das Finanzamt die Kosten für das Au-pair auch anerkennt, sollten Sie das monatliche Taschengeld nicht bar ausbezahlen, sondern per Überweisung. So können Sie Ihre Zahlung jeder Zeit nachweisen.

Sie können die Kosten für Ihr Au-pair als Kinderbetreuungskosten auch in Form eines Lohnsteurer-Freibetrags vermerken lassen. So zahlen Sie von vornherein weniger Abgaben und müssen nicht erst auf die Steuerrückzahlung warten.